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Ein Jahr nach Drama auf dem Holtenser Berg
Anklage erhoben
Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat Anklage wegen versuchten Mordes in 2 Fällen und anderer Delikte zur Jugendkammer des Landgerichts Göttingen gegen einen 21-jährigen Mann aus Göttingen erhoben.
Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, am 6. Juni 2009 gegen 5.00 Uhr die Wohnungstür seiner ehemaligen Lebensgefährtin auf dem Holtenser Berg eingetreten und mit einem aus der Küche der Wohnung geholten Messers zunächst mehrfach auf deren knapp 6 Jahre alten Sohn und dann mehrfach auf seine ehemalige Lebensgefährtin eingestochen zu haben.
Die Stiche trafen den Sohn in den Rücken; ein Stich durchtrennte den Brustwirbel und das Rückenmark. Das Kind ist seitdem gelähmt. Die Kindesmutter wurde viermal in den Oberkörper und zweimal in den linken Oberschenkel getroffen. Sie erlitt ebenso wie das Kind lebensgefährliche Verletzungen. Beide konnten nur durch sofortige Notoperationen gerettet werden.
Der Angeschuldigte hatte sich nach der Tat nach Mazedonien abgesetzt. Er konnte auf Grund internationalen Haftbefehls gefasst werden. Nach einem entsprechenden Auslieferungsersuchen der Staatsanwaltschaft Göttingen wurde er überstellt und befindet sich seit dem 24.06.2010 in Untersuchungshaft.
Zur Sache hat sich der Angeschuldigte dahin eingelassen, er könne sich an das Geschehen nicht erinnern.
Die Staatsanwaltschaft geht indes davon aus, dass er die Tat begangen hat, weil die Geschädigte nicht bereit war, die Beziehung zu ihm fortzusetzen.
Den ExtraTiP-Artikel vommTattag finden Sie hier.
Die Stiche trafen den Sohn in den Rücken; ein Stich durchtrennte den Brustwirbel und das Rückenmark. Das Kind ist seitdem gelähmt. Die Kindesmutter wurde viermal in den Oberkörper und zweimal in den linken Oberschenkel getroffen. Sie erlitt ebenso wie das Kind lebensgefährliche Verletzungen. Beide konnten nur durch sofortige Notoperationen gerettet werden.
Der Angeschuldigte hatte sich nach der Tat nach Mazedonien abgesetzt. Er konnte auf Grund internationalen Haftbefehls gefasst werden. Nach einem entsprechenden Auslieferungsersuchen der Staatsanwaltschaft Göttingen wurde er überstellt und befindet sich seit dem 24.06.2010 in Untersuchungshaft.
Zur Sache hat sich der Angeschuldigte dahin eingelassen, er könne sich an das Geschehen nicht erinnern.
Die Staatsanwaltschaft geht indes davon aus, dass er die Tat begangen hat, weil die Geschädigte nicht bereit war, die Beziehung zu ihm fortzusetzen.
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